Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder

Schauen Sie sich die nebenstehende Liste an Rechtsvorschriften an: Als Mitglied bei Haus & Grund Oldenburg müssen Sie sich damit künftig nicht mehr auseinandersetzen. 


Wenden Sie sich bei Ihren Fragen und Problemen rund ums private Immobilieneigentum vertrauensvoll an uns. Wir sind für Sie jeder Zeit der fachkundige Ansprechpartner und führen Sie sicher durch den Gesetzes- und Paragraphen-Dschungel. Dabei haben wir auch stets die aktuelle Rechtssprechung im Blick.

Wir von Haus & Grund Oldenburg... 
  • beraten Sie in allen einschlägigen Fragen rechtlicher Art
  • stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite
  • geben Ihnen wirksame Hilfe und sachkundige Beratung.
  • helfen Ihnen im Verkehr mit Ihren Mietern,  Behörden, wie Stadtverwaltung und  Finanzamt,  Kreditinstituten, Architekten, Handwerkern sowie Mieterbund und Maklern
  • bieten Ihnen zeitgemäße Vordrucke für den Abschluss von Mietverträgen für Wohnungen und Gewerbeobjekten
  • informieren Sie über aktuelle Rechtsprechung mit unserer Verbandszeitung

Bürgerliches Gesetzbuch
Zivilprozessordnung
Gerichtsverfassungsgesetz
Zwangsversteigerungsgesetz
Baugesetzbuch
Niedersächsische Bauordnung
Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz
Mietrecht
Wohnraumschutzgesetzes 
Erbbaurecht 
Wasserrecht 
Denkmalschutzgesetz
Verdingungsordnung für Bauleistungen 
Nachbarrechtsgesetzes
Wohngeldgesetz
Nieders. Gemeindeordnung
Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bundeskostengesetze
Forderungspfändung
Grundbuchrecht
Höfeordnung
Abgabenordnung
Verwaltungsgerichtsordnung
Bundessozialhilfegesetz
Einkommensteuergesetz
Grunderwerbsteuergesetz
Vermögensteuergesetz
Erbschaftsteuergesetz
Bewertungsgesetz
Wohnungseigentumsgesetz
Rechtsentscheide
Nieders. Gesetze
Bundesnaturschutzgesetz
Grundstücksverkehrsgesetz
Heizkostenverordnung
Abwasserabgabengesetz
Neubaumietenverordnung
Berechnungsverordnung
Wasserhaushaltsgesetz

Unsere Preisliste für Sonderleistungen finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Haus & Grund Oldenburg Sie ausnahmsweise nicht vertreten kann, sobald es um Auseinandersetzungen mit anderen Mitgliedern des Vereins geht (insbesondere in Fragen des Nachbarschaftsrechts; dies gilt nicht, wenn das andere Mitglied Ihr Mieter ist). Dazu sehen wir uns in diesen Einzelfällen gezwungen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Es kann zu einer Situation kommen, in der Sie ausnahmsweise (!) bereits mit der außergerichtlichen Interessenswahrnehmung auf ihre Rechnung einen externen Rechtsanwalt beauftragen müssen.

Mitglieder, die bei Roland Rechtsschutz versichert sind, sollten in diesem Zusammenhang bedenken, dass Ihnen für solche außergerichtlich entstehenden Anwaltskosten kein Deckungsschutz gewährt wird. Denn auch in einem solchen Sonderfall greift der Schutz der Police nur für die gerichtliche Interessenvertretung.

 

Angebote und Leistungen für private Vermieter und Eigentümer

Exklusive Vorteile für unsere Mitglieder

Beratung & mehr:
Unser Ortsverein bietet
viele geldwerte Vorteile

Im Fall des Falles bestens abgesichert

Auch beim Rechtsschutz
bietet die Haus & Grund
Mitgliedschaft viele Vorteile

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